Hallo,
ich muss vorübergehend Betreuungssachen machen und habe leider niemanden, den ich mal was fragen kann. Dieses Forum wurde mir zum Fragestellen sehr empfohlen, also hab ich mich angemeldet und hier bin ich nun.
Mir wurde vorgelegt der Entwurf eines Erbteilsübertragungsvertrags.
Sachverhalt:
B steht unter Betreuung und hat zusammen mit dem Sohn S ihren Mann beerbt, gesetzliche Erbfolge, je zu 1/2.
Zum Nachlass gehört ein Anteil an einer Immobilie in Portugal - der weitere Anteil gehört B. Zur weiteren Zusammensetzung des Nachlasses keine Angaben, laut Vertragsentwurf abgesehen von der Immobilie Zusammensetzung nicht bekannt.
B ist im Heim und zur Finanzierung der Heimkosten (derzeit Sozialleistungen als Darlehen) soll die Immobilie verkauft werden.
S will mit dem ganzen Vorgang nichts zu tun haben und möchte deshalb seinen Erbanteil auf die Mutter übertragen.
Laut Anschreiben bedarf die Erbteilsübertragung zur Umsetzung in Portugal der gerichtlichen Genehmigung. Dazu habe ich bislang noch nichts gefunden und beim Richter wegen Anwendung ausländischen Rechts mal vorgefühlt, aber der würde es mir gleich wieder zuschreiben.
Meine Fragen jetzt:
gibt es nach deutschem Recht einen Genehmigungstatbestand? Mir fällt nichts ein, vielleicht mit sehr viel Fantasie 1812 BGB ...
Gibt es einen nach portugiesischem Recht und wo finde ich etwas dazu? (Ich vermute, dass ich - selbst wenn es hier noch keine Genehmigungspflicht gibt - ich mich spätestens bzgl. eines Kaufvertrags mit portugiesischem Recht befassen muss.)
Was mache ich, wenn ich zum Ergebnis komme, dass es einer Genehmigung bedarf?
Meine Ideen:
1. Die Zusammensetzung des Nachlasses ermitteln lassen
2. B anhören oder wenn das nicht geht, Verfahrenspfleger bestellen.
Danke an alle, die sich mit meiner Frage befassen. Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen nachvollziehbar darstellen.