Die Betreute und ihr Bruder sind Erben nach dem verstorbenen Vater. Dieser hat in einem Testament u. a. Vorausvermächtnisse ausgesetzt. Erfüllt werden soll jetzt das Vorausvermächtnis bezüglich einer Immobilie für den Bruder. Der entsprechende Vertrag liegt zur Genehmigung vor, insoweit unproblematisch. Ich frage mich nur, ob ich für das Genehmigungsverfahren überhaupt einen Verfahrenspfleger bestellen soll, weil letztlich muss die Betreute dieses Vermächtnis ja erfüllen und auch der Wert des Grundstücks ist unerheblich.
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