Erfüllung Vermächtnis

  • Die Betreute und ihr Bruder sind Erben nach dem verstorbenen Vater. Dieser hat in einem Testament u. a. Vorausvermächtnisse ausgesetzt. Erfüllt werden soll jetzt das Vorausvermächtnis bezüglich einer Immobilie für den Bruder. Der entsprechende Vertrag liegt zur Genehmigung vor, insoweit unproblematisch. Ich frage mich nur, ob ich für das Genehmigungsverfahren überhaupt einen Verfahrenspfleger bestellen soll, weil letztlich muss die Betreute dieses Vermächtnis ja erfüllen und auch der Wert des Grundstücks ist unerheblich.

  • Entweder Du kannst die Betroffene anhören oder nicht. Nur danach entscheidet sich, ob ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist. Die Verfahrensregeln und Schutzmechanismen für die Betroffene sind doch nicht vom Wert der Leistung abhängig.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!