Rechtsnachfolgeklausel

  • Ich brächte Eure Hilfe zu folgendem Fall:

    Im Januar 2020 erging ein VU, Anfang März habe ich einenKFB erlassen. Dieser KFB konnte nicht zugestellt werden. Es hat sich nunherausgestellt, dass der Beklagte 2010 verstorben ist.

    Die Klägerin beantragt nun eine Rechtsnachfolgeklausel aufSeiten des Beklagten. Mit zur Akte gereicht wurde eine Kopie einer beglaubigtenAbschrift des Erbscheins. Der Erbschein wurde 2015 ausgestellt. Danach ist derBekl. 2010 verstorben, wurde von 5 Personen beerbt, wonach eine Erbin 2012nachverstorben ist.

    Meine Frage lautet jetzt, ob eine Rechtsnachfolgeklauselüberhaupt möglich ist? Und wenn, dann doch höchstens auf die übrigen 4 Erben?Gibt es da eine sog. Teil-Rechtsnachfolgeklausel?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Problematisch ist weniger die nachverstorbene Miterbin als die Tatsache, dass hier gar keine Rechtsnachfolge nach Rechtshängigkeit vorliegt.
    Der Beklagte war zu diesem Zeitpunkt schon lange tot, die Klägerin hat also die "falsche" Person verklagt.
    Eine Rechtsnachfolgeklausel kann deshalb nicht erteilt werden.

  • Eine Klausel kann nicht erteilt werden da die Rechtsnachfolge vor Rechtshängigkeit erfolgt ist. Das VU ist im übrigen wirkungslos/unwirksam, da gegen eine nicht parteifähige Partei geklagt wurde und es auch nicht gegen die Erben wirkt (325 ZPO).

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