Hallo,
mir liegt eine Antrag auf lastenfreie Abschreibung nach §1026 BGB vor, welchem nicht stattgegeben wird.
Ist der korrekte Weg hierbei ein rechtlicher Hinweis mit folgender Zurückweisung oder eine Zwischenverfügung? Im Demhardter hab ich was gefunden, dass bei fehlenden Bewilligungen von unmittelbar Betroffenen die Zurückweisung der richtige Weg wäre...
Und müssen sämtliche Berechtigten der jeweiligen Grunddienstbarkeiten dann aufgelistet werden? Hätte gesagt bei der Zwischenverfügung schon, beim rechtl. Hinweis mit Zurückweisung nicht..
Liege ich da richtig?
Danke schonmal und LG