teilweise Verpfändung Vormerkung

  • Hallo,

    im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung bzgl. eines ganzen Flurstücks und bzgl. einer Teilfläche eines weiteren Flurstücks eingetragen (1 Recht). Nun soll an dem ganzen Flst. eine Grundschuld eingetragen werden und die Auflassungsvormerkung nur bzgl. des Anspruchs auf Auflassung der Teilfläche verpfändet werden.
    Ist eine derartige teilweise Verpfändung der Auflassungsvormerkung möglich?

    Danke :)

  • Verpfändet wird nicht die Vormerkung, sondern der durch sie gesicherte Anspruch. Es kommt also nur darauf an, ob Letzterer in dem Sinne teilbar ist, dass der Anspruch auf Übereignung der Teilfläche ein selbstständiger Anspruch ist.

  • Ist der Eigentumsübertragungsanspruch in so einem Fall selbstständig und damit selbstständig verpfändbar? Ich hätte jetzt bei der Verpfändung geschrieben: "Ansprüche hinsichtlich Teilfläche aus.... verpfändet...." (Fall wie oben geschildert).

  • Der Anspruch ist verpfändbar, soweit er abtretbar ist. Abtretbar wäre er, sofern er nur einem Teil des Kaufobjekts gilt (= nicht zustätzlich dem ganzen Grundstück), üblicherweise nur mit Eigentümerzustimmung, die man bei einer Finanzierung des Kaufpreises aber ohne Weiteres unterstellen dürfte.

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