Hallo,
im Grundbuch ist eine Auflassungsvormerkung bzgl. eines ganzen Flurstücks und bzgl. einer Teilfläche eines weiteren Flurstücks eingetragen (1 Recht). Nun soll an dem ganzen Flst. eine Grundschuld eingetragen werden und die Auflassungsvormerkung nur bzgl. des Anspruchs auf Auflassung der Teilfläche verpfändet werden.
Ist eine derartige teilweise Verpfändung der Auflassungsvormerkung möglich?
Danke