Beratungshilfe, um eine Kündigung zu erwirken

  • Eine Antragstellerin hat große Probleme mit ihrer Chefin und daher Herzprobleme. Sie kann nicht mehr zur Arbeit gehen.

    Wenn sie nun selbst kündigt, bekommt sie Sanktionen vom Job-Center.

    Deshalb möchte sie einen Anwalt beauftragen, der für sie mit dem Arbeitgeber verhandelt und eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erwirkt
    oder mit dem Job-Center verhandelt, damit sie keine Sanktionen bekommt.

    M.E. handelt es sich nicht um eine rechtliche Beratung …. daher keine Beratungshilfe.

    Wie seht Ihr das?

  • Da würde ich derzeit auch kein rechtliches Problem für das anwaltliche Beratung notwendig ist sehen. Nur weil die Antragstellerin erwartet, dass sich ein rechtliches Problem ergibt kann sie nicht "prophylaktisch" Beratungshilfe bekommen.

    Entweder soll die Antragstellerin selbst mit der Chefin reden, evtl. ist die ja auch froh wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden kann, wenn das nicht geht wird sie wohl selber kündigen müssen.
    Sollte es dann tatsächlich zu entsprechenden Sanktionen seitens des Jobcenters kommen, kann Sie ja dann Beratungshilfe beantragen und ein Anwalt kann sich mit dem Jobcenter auseinandersetzen.

  • Wie Fluffydog. Das rechtliche Problem "Arbeitsplatzverlust/Aufgabe des Arbeitsplatzes und deshalb kein ALG-Anspruch" ist noch nicht eingetreten. Und ich frage mich gerade, ob das Jobcenter einem denn nicht sagt, ob man den Anspruch auf ALG in so einer Situation wahren kann oder nicht.

    Es gibt diverse Stellen (die nicht als "vorrangig einzuschalten" oder Alternative zur anwaltlichen/gewerkschaftlichen Beratung geeignet sind - bei Gewerkschaftsmitgliedschaft wäre BerH grundsätzlich ja eh tot), die man zu Problemen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ansprechen kann, z.B. das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelte Bürgertelefon für Arbeitsrecht, in manchen Bundesländern auch Mobbinghotlines (sozusagen Telefonseelsorge speziell für Mobbing am Arbeitsplatz). Auch dort erhält man keine Rechtsberatung; wenn das Thema darauf kommt, schicken sie einen auch zum Anwalt.
    Da es (noch) kein rechtliches, sondern ein zwischenmenschliches Problem zu sein scheint, ist die Antragstellerin da vielleicht (auch) gut aufgehoben.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Muss gestehen, dass ich hier ein rechtliches Problem gesehen und BerH bewilligt hätte.

    "Abwicklung Arbeitsverhältnis ggü. Arbeitgeber X (Beendigung/Kündigung, Lohn, Abfindung, Zeugnis u.a.)"

    Damit wären dann sämtliche Fragestellungen zu diesem Arbeitsverhältnis abgegolten. Früher oder später kommt die Antragstellerin eh nochmal und möchte einen Schein für die Kündigung o.ä. Denke ein Zurückweisungsbeschluss würde durch die Richterschaft nicht gehalten werden. :)

  • Verhandeln ist nicht das Durchsetzen von Ansprüchen = BerH (-)

    ?? Man darf nicht mit dem Anspruchsgegner verhandeln ?? Steh ich grad auf dem Schlauch?

    Ich glaube, "Verhandeln" ist hier als "Vertrag aushandeln" zu lesen. Ein (Aufhebungs-)Vertrag würde Ansprüche erst begründen, nicht durchsetzen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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