Eine Antragstellerin hat große Probleme mit ihrer Chefin und daher Herzprobleme. Sie kann nicht mehr zur Arbeit gehen.
Wenn sie nun selbst kündigt, bekommt sie Sanktionen vom Job-Center.
Deshalb möchte sie einen Anwalt beauftragen, der für sie mit dem Arbeitgeber verhandelt und eine Kündigung seitens des Arbeitgebers erwirkt
oder mit dem Job-Center verhandelt, damit sie keine Sanktionen bekommt.
M.E. handelt es sich nicht um eine rechtliche Beratung …. daher keine Beratungshilfe.
Wie seht Ihr das?