Die Ehegatten X und Y sind im Grundbuch zu je 1/2 Anteil als Eigentümer eingetragen.
X ist verstorben und Y beantragt die Grundbuchberichtigung.
Als Erbnachweis legt Y begl. Abschrift eines Erbvertrags mit Eröffnungsniederschrift vor.
Laut Erbvertrag hatte X die türkische Staatsangehörigkeit.
Im Erbvertrag wählt X für seine Verfügungen deutsches Recht und setzt Y "für das in der BRD belegen unbewegliche Vermögen für dessen Vererbung er deutsches Recht gewählt hat" zu seinem Alleinerben ein.
Einer Rechtswahl hätte es wohl aufgrund des deutsch-türkischen Nachlassabkommens nicht bedurft!?
Reicht der vorliegende Erbnachweis aus oder benötige ich einen Erbschein?