Welche Berichte (Rechnungslegung, Sachstandsberichte) sind von einem Kontrollbetreuer periodisch zu verlangen ?
Aus welchem Wert ist die Jahresgebühr bei einer Kontrollbetreuung anzusetzen ?
Kontrollbetreuer Berichte
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Rechnungslegung kannst du mMn nicht verlangen, da der Kontrollbetreuer gar nicht berechtigt ist, über das Vermögen des Betroffenen zu verfügen. Auch zu den sonstigen Verhältnissen wirst du kaum etwas abfragen können.
Der Bericht wird sich daher auf die Frage beschränken, wie die Arbeit des Bevollmächtigten läuft, ob die Kontrollbetreuung aufgehoben werden kann oder ob eventuell ein Vollmachtswiderruf und die Anordnung einer "normalen" Betreuung nötig ist.
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Ich würde eine Jahresgebühr gem. KV 11102 GNotKG ansetzen, da bei der Kontrollbetreuung der direkte Vermögensbezug fehlt, s. Schlaak: Gerichskostenanfall bei Kontrollbetreuung in Rechtspfleger 2016, Heft 1, Seite 7ff.
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Zur Jahresgebühr bei Kontrollbetreuung:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ung#post1189792
#3,4
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