Wann ist die Differenzvergütung fällig?
Ein Scheidungsverfahren mit ratenfreier VKH wurde im Jahr2018 beendet.
Ich habe am 02.07.2020 die Rückzahlung der Kosten des Verfahrens in monatlichen Raten aufgrund einer Verbesserung der wirtschaftlichenVerhältnisse angeordnet.
Der Rechtsanwalt meldet nun seine Wahlanwaltsvergütung miteinem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent an.
Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 8 RVG.
Grundsätzlich dürften doch die Gebühren im Jahr 2018 fällig geworden sein – auch wenn der Rechtsanwalt sie aufgrund der VKH Bewilligung nicht geltend machen konnte. Somit müsste doch auch die Wahlanwaltsvergütung mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet werden, oder ???