Bezifferung §245 FamFG

  • Als Beistand möchte ich einen Unterhaltstitel in Lettland vollstrecken lassen. Als Grundlage dient mir eine Urkunde eines Jugendamtes. Nach Vorbereitung der entsprechenden Formblätter III & VI komme ich bei 5.2.1.4 des Formblattes III nicht wirklich weiter. Der Antrag wurde vom OLG zurückgewiesen mit der Begründung, es fehlen die Angaben zur Indexierung gemäß des Titels.
    Den Begriff Indexierung kenne ich so nur vom Ehegattenunterhalt in einem ganz anderen Zusammenhang.
    Was ist damit gemeint? Meinen die die Altersstufe (1.2. oder 3. Altersstufe) oder meinen die die Einstufung nach Lohngruppe, also 100 % bzw. 105% usw. des Mindestunterhaltes?

    Ist mein Anliegen verständlich?
    1000 Dank

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