Gebühr Nr.11101 oder Nr.11103 KV GNotKG ?

  • Hallo !

    Folgendes Problem :

    Im November 2017 wurde Betreuung angeordnet nur mit dem Aufgabenkreis Vertretung in Grundstücksangelegenheiten betreffend einer Immobilie der Betreuten.

    Für die Jahre 2017/2018 wurde eine Gebühr Nr.11101 KV GNotKG aus dem Wert der Immobilie erhoben.

    Im August 2018 wurde die Betreuung noch um den Aufgabenkreis Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen erweitert und ein weiterer Betreuer bestellt.

    Muss nun die Gebühr für 2019 erheben.

    Insgesamt ist natürlich Vermögen über 25.000 EUR vorhanden.

    Ist das jetzt wieder eine Gebühr Nr.11101 KV GNotKG aus dem Wert der Immobilie und der Höhe der Pflichtteilsansprüche ?

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