Käufer ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit 8 Gesellschaftern.
Der Verkäufer erteilt Belastungsvollmacht. Die AV ist bereits eingetragen.
Im Rahmen der Belastungsvollmacht erteilen die GbR bzw. die 7 Mitgesellschafter jeweils dem Mitgesellschafter Nr. 8 Hans Meier "unter Befreiung von ... § 181 BGB Vollmacht, alle zur Durchführung der vorstehenden Vereinbarung erforderlichen und zweckdienlichen Erklärungen einschließlich der dinglichen Zwangsvollstreckung für sie abzugeben, unter der Voraussetzung, das Hans Meier in der betreffenden Grundschuldurkunde dem Gläubiger ggü. die alleinige persönliche Schuldhaft übernimmt".
Ist Hans Meier damit auch bevollmächtigt, den Rangrücktritt der AV hinter die Grundschuld zu bewilligen?