Guten Morgen zusammen,
ich habe durch die Unterhaltsvorschusskasse einen Antrag im vereinfachten Unterhaltsverfahren. In der Rückstandsberechnung wird für Januar 2020 - Juli 2020 eigenes Einkommen des Kindes mit 281,00 € sowie Kindergeld angerechnet. Beantragt ist die Festsetzung des 100% igen Mindestunterhalts. Rechne ich nun in meinem Beschluss das eigene Einkommen des Kindes beim laufenden Unterhalt mit an? Wie würde ich dies formulieren?
Habe in der Kommentierung lediglich den § 1612 c BGB gefunden, wonach eine Anrechnung nur erfolgt, wenn das Kindergeld durch die Leistung ausgeschlossen wird. Jedoch würde ich eigenes Einkommen nicht unter "andere kinderbezogene Leistungen" subsumieren.
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?
Liebe Grüße
Phantom