Familiengerichtliche Genehmigung Pflichtteilsverzichtvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall, der mich etwas verwirrt:

    Antrag auf Familiengerichtliche Genehmigung. Die Kinder sind 4 Monate und 2 Jahre alt.
    Notarielle Urkunde in denen die Eltern jeweils auf Pflichtteilsansprüche nach dem tod Ihrer Kinder verzichten und die Kinder jeweils den Pflichtteilsverzicht annehmen.

    1. brauch ich nen Ergänzungspfleger? Ein Elternteil erklärt den Verzicht, der andere nimmt es als Vertreter für das Kind an. Das reicht ja nicht
    2. Nach welcher Vorschrift muss ich genehmigen? § 1822 Nr. 2 BGB meint meiner Meinung nach den Fall, wenn das Kind auf Pflichtteil verzichtet
    3. Weiß jemand was das für einen Sinn macht (gibt es da nen steuerlichen Hintergrund?)

    Vielen Dank im Voraus

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