Höhe Sicherheitsleistung bei Freistellungsanspruch

  • Liebe Alle,

    ich habe folgendes Problem:

    Tenor:

    1. Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5000 € zzgl Zinsen zu zahlen

    2. Beklagte wird verurteilt, den Kläger vom Zahlungsanspruch der Kanzlei XY bzgl. der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 200 € freizustellen.

    3. Beklagte trägt Kosten des Verfahrens

    4. Vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung 110%.


    Wie ist bei der Berechnung der notwendigen Sicherheitsleistung im Rahmen der ZVS der Freistellunganspruch zu bewerten? 110% von 200 € oder wird dort ein Abschlag, ähnlich wie beim Feststellungsantrag vorgenommen. Ich konnte in den KOmmentaren hierzu nix finden.

    Danke

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