Es ist ein Pfüb beantragt. Titel ist ein notarielles Schuldanerkenntnis über 500.000 € nebst 1% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinsatz (mindestens jedoch 1 Prozentpunkt Zinsen von dem vorgenannten Betrag) gemäß § 247 BGB. Der Betrag ist sofort fällig.
Es steht aber kein Datum des Zinsbeginns im Schuldanerkenntnis und müsste es nicht heißen nebst 1 Prozentpunkt über dem jeweiligen Basiszinsatz mindestens jedoch 1% Zinsen von dem vorgenannten Betrag?
Da kein Zinsbeginn drinne steht, kann der Gläubiger überhaupt Zinsen vollstrecken?