notarielle Urkunde ohne Zinsbeginn

  • Es ist ein Pfüb beantragt. Titel ist ein notarielles Schuldanerkenntnis über 500.000 € nebst 1% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinsatz (mindestens jedoch 1 Prozentpunkt Zinsen von dem vorgenannten Betrag) gemäß § 247 BGB. Der Betrag ist sofort fällig.

    Es steht aber kein Datum des Zinsbeginns im Schuldanerkenntnis und müsste es nicht heißen nebst 1 Prozentpunkt über dem jeweiligen Basiszinsatz mindestens jedoch 1% Zinsen von dem vorgenannten Betrag?

    Da kein Zinsbeginn drinne steht, kann der Gläubiger überhaupt Zinsen vollstrecken?

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Es ist ein Pfüb beantragt. Titel ist ein notarielles Schuldanerkenntnis über 500.000 € nebst 1% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinsatz (mindestens jedoch 1 Prozentpunkt Zinsen von dem vorgenannten Betrag) gemäß § 247 BGB. Der Betrag ist sofort fällig.

    Es steht aber kein Datum des Zinsbeginns im Schuldanerkenntnis und müsste es nicht heißen nebst 1 Prozentpunkt über dem jeweiligen Basiszinsatz mindestens jedoch 1% Zinsen von dem vorgenannten Betrag?

    Da kein Zinsbeginn drinne steht, kann der Gläubiger überhaupt Zinsen vollstrecken?

    Notare nutzen für Schuldanerkenntnisse in der Regel Vorlagen, bei denen sowas nicht passiert. Bist Du Dir sicher, dass Du nicht die zwei Wörtchen "ab heute" überlesen hast?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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