falsches Rubrum

  • Bei der Erstellung eines Genehmigungsbeschlusses wurde versehentlich eine falsche Akte aufgerufen, demnach falsches Aktenzeichenund Rubrum im Beschluss.
    Der Beschluss wurde an die Beteiligten der eigentlichen Akte (in der der Beschluss eigentlich gefertigt werden sollte) übersandt.
    Berichtigung des Rubrums nach § 42 FamFG scheidet m. E. aus. Was kann ich tun?

  • Wenn aus dem sonstigen Inhalt des Beschlusses nicht offen erkennbar ist, dass dir ein EDV Versehen unterlaufen ist (z.B. im Tenor und in den Gründen werden die Namen der eigentlichen Beteiligten genannt) wirst du wirklich nicht nach § 42 FamFG berichtigen können.

    Dann bleibt letztlich nur, die Entscheidung neu zu schreiben und die Beteiligten auf die Mängel des ersten Beschlusses hinzuweisen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!