Bei der Erstellung eines Genehmigungsbeschlusses wurde versehentlich eine falsche Akte aufgerufen, demnach falsches Aktenzeichenund Rubrum im Beschluss.
Der Beschluss wurde an die Beteiligten der eigentlichen Akte (in der der Beschluss eigentlich gefertigt werden sollte) übersandt.
Berichtigung des Rubrums nach § 42 FamFG scheidet m. E. aus. Was kann ich tun?
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