Hallo!
Gibt es in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Berichtspflicht?
Das Bundesministerium für Justiz hat im Rahmen einer Umsetzung einer EU Richtline beschlossen, es soll den "(…) Landesjustizverwaltungen noch einmal Gelegenheit geben werden,
frühzeitig ihre Positionen und Bedenken im Hinblick auf diese Fragen mitzuteilen (…)".
Daraus macht das Landesministerium und das OLG eine Bitte um Stellungnahme.
Unsere Behördenleitung (AG) möchte sich nun aber einen Berichtsentwurf vorlegen lassen.
Mal abgesehen, dass diese Umsetzung des EU Richtlinie rein garnichts mit der Tätigkeit auf AG Ebene zutun hat und die Vorlagefristen sich von Hierarchiebene zu Hierarchieebene verkürzten, treibt mich die Frage um, ob es so etwas wie eine Berichtspflicht zu solchen Sachen auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt. Man kennt es ja aus dem Strafrechtsbereich oder auf ministerieller Ebene.
Mitten in der Urlaubsvertretung und in Vorbereitung auf die praktische RPfl Ausbildung von uns einen Bericht zu fordern, bei dem man sich erstmal in eine EU Richtlinie und den rechtlichen Grundlagen einlesen muss, und man dafür 2 Tage Zeit bekommt, fand ich mehr als frech.