Berichtspflicht ordentliche Gerichtsbarkeit

  • Hallo!

    Gibt es in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Berichtspflicht?

    Das Bundesministerium für Justiz hat im Rahmen einer Umsetzung einer EU Richtline beschlossen, es soll den "(…) Landesjustizverwaltungen noch einmal Gelegenheit geben werden,
    frühzeitig ihre Positionen und Bedenken im Hinblick auf diese Fragen mitzuteilen (…)".

    Daraus macht das Landesministerium und das OLG eine Bitte um Stellungnahme.
    Unsere Behördenleitung (AG) möchte sich nun aber einen Berichtsentwurf vorlegen lassen.

    Mal abgesehen, dass diese Umsetzung des EU Richtlinie rein garnichts mit der Tätigkeit auf AG Ebene zutun hat und die Vorlagefristen sich von Hierarchiebene zu Hierarchieebene verkürzten, treibt mich die Frage um, ob es so etwas wie eine Berichtspflicht zu solchen Sachen auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt. Man kennt es ja aus dem Strafrechtsbereich oder auf ministerieller Ebene.

    Mitten in der Urlaubsvertretung und in Vorbereitung auf die praktische RPfl Ausbildung von uns einen Bericht zu fordern, bei dem man sich erstmal in eine EU Richtlinie und den rechtlichen Grundlagen einlesen muss, und man dafür 2 Tage Zeit bekommt, fand ich mehr als frech.

  • Naja, wenn du aufgefordert wirst, zu berichten, dann must du das wohl machen.

    Die Frist mag ich nicht kommentieren, es gibt aber noch kürzere.

  • Wie Störtebecker. Sowas kam mir auch schon unter, auch in Vertretungszeiten und manchmal sogar noch verspätet, weil wegen der Vertretung was nicht bei mir ankam. Trotzdem lautet die Devise immer noch: Stift fallen lassen, Verwaltung machen, absenden, fertig. Die Rechtssachen müssen dann halt so lange warten. Und ja, ich weiß, was das für den Zutrag am nächsten Tag bedeutet.

    Je nachdem, wie dein Verhältnis zum Sachbearbeiter ist, wegen dem das Ding auf deinem Tisch gelandet ist, würde ich aber zum Hörer greifen und ihn einfach so fragen, was da von dir gewollt ist. Immerhin will der deine Antwort bzw. deinen Berichtsentwurf ja so schnell wie möglich haben; da ist es auch in seinem Interesse, wenn du dich nicht erst stundenlang irgendwo einlesen musst.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Es gibt durchaus Fälle, in denen die Amtsgericht aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben. Bedeutet, dass das Gericht in diesen Fällen etwas abliefern muss. (Bei "Gelegenheit zur Stellungnahme" ist eine Stellungnahme hingegen nicht erforderlich.)

    In Rechtsfragen ist die Geschäfts- oder Behördenleitung dazu allerdings auf die fachliche Zuarbeit durch Richter*innen, Rechtspfleger*innen oder Serviceeinheiten angewiesen. Sonst müsste die Verwaltung ja über umfangreiche Fachkenntnisse in allen Sachgebieten verfügen und auch Dinge der praktischen Handhabung in den einzelnen Abteilungen im Blick haben.

    Daher werden dann Leute aus den Abteilungen, zu denen thematische Berührungspunkte bestehen könnten, um Stellungnahme gebeten. Dies ist im Zweifel eine dienstliche Anweisung.

    Ulf

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  • Danke für die Antworten.

    Alles hat irgendwo eine rechtliche Grundlage.
    In keiner Dienstanweisung und in keiner Geschäftsverteilung ist aufgenommen, dass ich mich wissenschaftlich zu Sachverhalten äußern soll, worüber sich ganze Arbeitsgruppen auf Ministeriumsebene in Vollzeit die Köpfe zerbrechen.

    Ich habe einen langjährigen militärischen Hintergrund in gehobenem Dienst. Ich dachte als sachlich unabhängiger Rechtspfleger hätte ich dieses Hierarchie-PingPong mit Berichts- und Vorlagenzwang hinter mir. :)

  • Als Rechtspfleger hast Du das ja auch. Nur wenn Du in die Verwaltungsschiene gezogen wirst, bist Du nicht mehr Rechtspfleger. Als Rechtspfleger kannst Du ja sachverständige Beiträge gebeten werden. Wie ausführlich der Beitrag dann wird, bestimmst Du (angesichts der übrigen Aufgaben) dann selbst. Du läufst im Zweifel nur Gefahr, daß Dich anschließend jemand nicht mehr so mag wie früher.;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wie FED schon schrieb: Das ist keine Sache, in der du als Rechtspfleger tätig wirst (wenn es auch den Bereich betrifft), sondern als normaler in der Hierarchie verankerter Beamter. Und da wirst du es machen müssen, wie auch immer.

    Und wenn dein Gericht nicht so berichten kann, wie es der wiederum vorgesetzten Dienststelle gefällt, wird man dich nicht mehr wirklich lieb haben.

  • Eine "Fehlmeldung" ist doch auch eine Art von Bericht. :teufel:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Danke für die Antworten.

    Alles hat irgendwo eine rechtliche Grundlage.
    In keiner Dienstanweisung und in keiner Geschäftsverteilung ist aufgenommen, dass ich mich wissenschaftlich zu Sachverhalten äußern soll, worüber sich ganze Arbeitsgruppen auf Ministeriumsebene in Vollzeit die Köpfe zerbrechen.

    Ich habe einen langjährigen militärischen Hintergrund in gehobenem Dienst. Ich dachte als sachlich unabhängiger Rechtspfleger hätte ich dieses Hierarchie-PingPong mit Berichts- und Vorlagenzwang hinter mir. :)

    Meine Erfahrung mit Ministeriumsebenen: da sitzen keine Leute die Sachverstand haben, da sitzen nur Leute die Sachen A nach B delegieren und für den Sachverstand die Praxis brauchen

  • Man kann sich nicht ständig darüber beschweren, was "die da oben" wieder verzapfen, weil sie niemanden fragen, der sich damit auskennt und sich dann wiederum beschweren, wenn man gefragt wird (Smileys wollen heute nicht ..)
    Es gibt bei solchen Anfragen - wie immer - "solche" und "solche". Die Frist ist tatsächlich sehr kurz. Wenn es deinen Bereich nicht betrifft - dann berichte genau das.

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