Liebe Experten,
ich bearbeite aktuell als Gläubigervertreter einen Fall, der recht ungewöhnlich ist. Deshalb bin ich auf der Suche nach kompetentem Rat.
Seitens eines Nachranggläubigers wird die Zwangsversteigerung in den 1/2 Miteigentumsanteil betrieben. Der Termin steht und soll durchgezogen werden. Ggf. gibt es sogar einen Interessenten.
Jetzt will ich als erstrangiger Gläubiger meine dingliche Forderung zum ZV Termin anmelden.
Da das Recht nach meinem Verständnis auf jedem 1/2 Anteil vollständig lastet, würde ich davon ausgehen, dass ich auch in diesem Fall die vollen Zinsen (Bargebot) inkl. vollem Kapital (bestehenbleibendes Recht) anmelden kann. Ist das richtig, oder muss ich den Anspruch halbieren, weil nur der 1/2 Anteil versteigert wird?
Sollte der Zuschlag erfolgen, würde ich bei der Erlösverteilung ggf. auf die Zuteilung der dinglichen Zinsen verzichten wollen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine fällige, persönliche Forderung besteht. Wäre dies möglich, oder ergibt sich hier ein Problem. An wen würde der Erlös ggf. verteilt, wenn ich verzichte (Eigentümer wie ggf. bei Kapitalverzicht? Nachranggläubiger?)
Für eine Rückinfo wäre ich dankbar.
Viele Grüße