Vormerkung mehrfach ausnutzbar

  • Hallo,

    ich weiß gerade nicht so richtig weiter...

    Im Grundbuch eingetragen ist eine bpD (Photovoltaikalagenrecht) und eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer bpD. In der Bewilligungsurkunde steht bzgl. der Vormerkung folgendes:

    1. "Der Eigentümer verpflichtet sich dem Berechtigen gegenüber mit unmittelbarer Drittwirkung für den Fall, dass der Berechtigte ein Kreditinstitut benennt, diesem Kreditinstitut eine bpD folgenden Inhalts zu bestellen:
    Der Eigentümer bestellt, bewilligt und beantragt zugleich im Namen des Berechtigten die Eintragung einer aufschiebend bedingten bpD zugunsten der Bank mit gleichem Inhalt wie die zuvor bestellte Dienstbarkeit zu Sicherung der Ausübung der genannten Rechte durch die Bank.

    2. Der Eigentümer verpflichtet sich dem Berechtigten gegenüber mit unmittelbarer Drittwirkung für den Fall, dass ein Dritter in den Nutzungsvertrag eintritt, dem Dritten eine bpD gleichen Inhalts wie die zuvor bestellte Dienstbarkeit.

    3. Zur Sicherung der Ansprüche Ziffer 1 und 2 bewilligt und beantragt der Eigentümer die Eintragung einer Vormerkung. Die Vormerkung ist mehrfach ausnutzbar, nämlich für die Ansprüche aus Ziffer 1 und 2 unabhängig voneinander."

    Nun liegt mir ein Antrag auf Löschung der Dienstbarkeit, Umschreibung der Vormerkung in eine Dienstbarkeit zugunsten des zukünftigen Anlagenbetreibers und Umschreibung der Vormerkung in eine Dienstbarkeit zugunsten der Bank vor.

    Wie gehe ich da am besten vor, ich hab ja nur eine Vormerkung?

    Danke für eure Hilfe schonmal  

  • Anspruchsziel war die Einräumung zeitgleicher dinglicher Rechte für verschiedene noch zu benennende Dritte. Das sind zwei Ansprüche, die auch zwei Vormerkungen bedingen. Man kann die eingetragene Vormerkung auch keinem der beiden Anspruchsziele zuordnen.

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