Doppelte PKH?

  • Guten Morgen!

    Hier waren zwei Zivilprozesse, die wurden mit einem Mal erledt. Heißt, dass der Rechtsstreit in der einen Sache sich durch den Vergleich in deranderen Sache mit erledigt hat.

    Der RA des Beklagten hat PKH für beide Prozesse bewilligt bekommen und reicht das nun doppelt ein. Ichwürde meinen er kann höchstens die VG zweimal geltent machen?

    Danke!

  • Ich meine, da gibt es gewisse vergütungsrechtliche Regelungen, die diese Falllagen erfassen (1,3 VG im einen, 0,8 VG im anderen Verfahren, etc. pp.)

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Wie Asgoth, vgl. auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, Rn 74 zu 1003,1004 VV RVG. Da gibt's Berechnungsbeispiele.

    Wenn Verfahren A das verhandelte ist, in dem der Vergleich mit Einbeziehung von Verfahren B geschlossen wurde, kommst du demnach zu folgenden Berechnungen:

    Verfahren A

    1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 RVG zu Streitwert A
    0,8 Verfahrensgebühr VV 3101 RVG zu Streitwert B
    (Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG beachten)
    1,2 Terminsgebühr VV 3102 RVG zu Streitwert A+B
    1,0 Einigungsgebühr VV 1000 RVG zu Streitwert A+B
    Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG
    Umsatzsteuer VV 7008 RVG

    Verfahren B (hier wird's komplizierter)

    Verfahrensgebühr B ermitteln:

    1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 RVG zu Streitwert B
    Differenz von [zu Verfahren A ermittelter Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG] minus [1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 RVG zu Streitwert A] abziehen
    (Grund: Anm. Abs. 1 zu VV 3101 RVG)

    Terminsgebühr B ermitteln:
    1,2 Terminsgebühr VV 3102 RVG zu Streitwert B
    Differenz von [1,2 Terminsgebühr VV 3102 RVG zu Streitwert A+B] minus [1,2 Terminsgebühr VV 3102 zu Streitwert A]
    (Grund: Anm. Abs. 2 zu VV 3104 RVG)

    Einigungsgebühr: hier (-)

    Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG
    Umsatzsteuer VV 7008 RVG.

    1,0 Einigungsgebühr VV 1000 RVG zu Streitwert A+B
    Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG
    Umsatzsteuer VV 7008 RVG

    Fertig. :)

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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