Hallo,
die Suchfunktion hilft leider nicht weiter.
Im Rahmen der Genehmigung einer Erbausschlagung prüfe ich die Nachlassüberschuldung.
Nun antwortet mir das Jobcenter der Stadt T:" Leider ist Ihrem Schreiben keine Rechtgrundlage zu entnehmen [...] Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen daher keine Auskunft geben. Gerne können Sie unter Angabe einer korrekten Rechtsgrundlage und Einhaltung des Ersterhebungsgrundsatzes eine erneute Anfrage stellen."
Bei meiner Anfrage hatte ich den - hier - üblichen Zusatz "Die Angaben werden hier im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung benötigt."
Hat jemand eine Idee zur Rechtsgrundlage?
Falls das Gericht keinen Auskunftsanspruch haben sollte, werden Amtsermittlungen schwierig....
Vielen Dank!