Hallo in die Runde,
in folgendem Fall wäre ich für Lösungsvorschläge dankbar...
Der Schuldner ist Miteigentümer einer Immobilie. Der Insolvenzvermerk wird seinerzeit in das Grundbuch eingetragen.
Im Laufe des Verfahrens stellt sich heraus, dass die Immobilie nicht zu verwerten ist. Eine Freigabe durch den IV an den Schuldner erfolgt jedoch nicht.
Mittlerweile wurde das Verfahren aufgehoben und dem Schuldner die RSB erteilt.
Nun meldet sich der Schuldner und möchte, dass das Insolvenzgericht das Grundbuchamt um Löschung des Insolvenzvermerks ersucht.
Jedoch ist mir unklar, auf welcher Grundlage das Ersuchen gestützt werden könnte, da ja eine Freigabe de facto nie erfolgt ist.
Die Voraussetzungen für eine Nachtragsverteilung dürften ebenfalls nicht (mehr) erfüllt sein.
Denke ich wohlmöglich zu kompliziert und ein Ersuchen an das Grundbuchamt ist unproblematisch?
Beste Grüße!