Ich bitte um eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Normale Pflichtverteidigerbestellung, 3 Wochen später erfolgt ein Beschluss, dass die Pflichtverteidigerbestellung zurückgenommen wird und dass ein neuer RA als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Grund: Übersehen wurde, dass in einem Verfahren, zu dem hinzuverbunden werden sollte, bereits der neue Pflichtverteidiger beigeordnet war.
Nun habe ich einen Kostenantrag des 1. Pflichtverteidigers auf dem Tisch: Grundgebühr und Verfahrensgebühr.
Können die Gebühren aufgrund des Sachverhaltes festgesetzt werden? Ich tendiere zu einem Ja