Bestätigung als europäischer VT - Entscheidung

  • Hallo - mir liegt ein Antrag auf Erteilung der Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel für ein VU und einen KFB vor. Nach einigen Recherchen bin ich nun soweit, dass ich vom Gl.-Vertreter jeweils den Anhang I vollständig ausgefüllt zurück erhalten habe und nunmehr nach Prüfung aller notwendigen Voraussetzungen die Bestätigung erteilen könnte, finde dafür aber nirgends eine entsprechende Vorgabe??
    Kennt Jemand solche Sachen schon au der Praxis und kann mir sagen, was und wie ich das nun machen muss??

  • Mache zwar schon eine Weile keine Zivilsachen mehr, aber diese Bestätigungen als europäische Vollstreckungstitel sind eigentlich keine große Sache. Vordruck ordnungsgemäß ausfüllen und dann habe ich folgendes verfügt:

    Vfg.

    1. Ausf. d. anl. Bestätigungen als EuVT mit der jeweiligen vollstrb. Ausf.

    • 1 des Urteils vom 14.05.2014 und des
    • 1 KFB vom 18.11.2014

    verbinden, siegeln und zurück an Kl.-V. gegen EB


    2. jeweilige Abschrift d. Bestätigung als EuVT mit der Urschrift d.

    • 1 des Urteil vom 14.05.2014 (Blatt 232/233 d. A.) und des
    • 1 KFB Blatt 267 - 269

    verbinden


    3. je eine Ausf. d. Bestätigung als EuVT
    an Bekl.-V. gegen EB (falls kein RA in DE, formlos an den Gl.)

    4. jeweils Kosten (Nr. 1513 KV GKG)


    5. weglegen


    Viel Erfolg! :)

  • M.E ist eine Bescheinigung des KFBs als europ. VT nicht möglich, nur eine Bescheinigung nach Art. 53.

    So oder so würde ich die Kosten aber vorher als Vorschuss anfordern. :D

  • Nach überfliegender Lektüre von BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011, I ZB 71/09 (juris) halte ich eine Bestätigung eines KFBs als europäischer Vollstreckungstitel durchaus für möglich, aber an enge Voraussetzungen bereits während des Kostenfestsetzungsverfahren gebunden (s. a. Randnummer 15 der o.a. Entscheidung).

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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