Eine Schuldnerin hat einen Widerspruch nach 882d ZPO in folgender Form eingelegt:
Eine E-Mail wurde geschrieben, mit dem Wortlaut:
In der Anlage übersende ich einen Widerspruch in der Angelegenheit DR II .../20
im Auftrag von NN. (Name der Schuldnerin)
In der Anlage befand sich ein handschriflicher Brief der Schuldnerin.
Sie gibt an, dass sie Widerspruch einlege, da sie die Kosten nicht verursacht habe.
Sie hat den Brief unterschieben.
Wird das nun wie ein Fax behandelt? Schließlich hat sie selbst unterschrieben.
Ist die Einlegung des Rechtmittels so zulässig, da schriftlich?
Danke für die Mühen.