Hallo!
Ich habe einen Fall der wahrscheinlich gar nicht so selten ist, aber ich bin mir nicht sicher ob ich ein Verständnisproblem habe.
Urteil in 1. Instanz - Klage abgewiesen, Kl. bekommt Gerichtskostenrechnung
Berufung wird eingelegt, Verfahren in 2. Instanz anhängig
In einem Parallelverfahren der 1. Instanz wird ein Vergleich abgeschlossen, der auch explizit das Verfahren 2. Instanz beendet.
Kl.PB beantragt Kostenausgleichung nach § 98 ZPO, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der Vergleich in der 1. Instanz das Verfahren der 2.Instanz so einfach beenden kann und ob dann de Kostenentscheidung der 1. Instanz hinfällig ist.
Vielen Dank im Voraus!