Vergleich in 1. Instanz beendet Verfahren 2. Instanz

  • Hallo!

    Ich habe einen Fall der wahrscheinlich gar nicht so selten ist, aber ich bin mir nicht sicher ob ich ein Verständnisproblem habe.

    Urteil in 1. Instanz - Klage abgewiesen, Kl. bekommt Gerichtskostenrechnung
    Berufung wird eingelegt, Verfahren in 2. Instanz anhängig
    In einem Parallelverfahren der 1. Instanz wird ein Vergleich abgeschlossen, der auch explizit das Verfahren 2. Instanz beendet.
    Kl.PB beantragt Kostenausgleichung nach § 98 ZPO, ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der Vergleich in der 1. Instanz das Verfahren der 2.Instanz so einfach beenden kann und ob dann de Kostenentscheidung der 1. Instanz hinfällig ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    Rejoice, for we, the Knights of Bretonnia, will be your shield.

  • Ja, kann er. Vgl. auch hier. :)

    Edit:Zwecks Klarstellung: Dass die I. hier die II. Instanz wegerledigt, ist unproblematisch. Die Parteien sind Herren des Verfahrens. Der II. Instanz wird der verfahrensbeendende Vergleich aus der I. Instanz mitgeteilt worden sein, nehme ich an.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Weiß die II. Instanz denn von dem Vergleich?

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  • Dann mal ran an die Ausgleichung. :)

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