Verein - Rechtsfähigkeit entzogen

  • Folgendes Problem: Einem gemeinnützigen Verein ist die Rechtsfähigkeit entzogen worden(da Mitgliederzahl auf 2 geschrumpft ist).

    Der Verein hat noch Vermögen. Laut Satzung ist das Restvermögen an "XY" auszuzahlen.

    Kann das Restvermögen jetzt einfach so an "XY" gezahlt werden?

    Und im Anschluss dann die endgültige Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfolgen?

    Ich bitte um Eure Hilfe.

  • Die „Entziehung der Rechtsfähigkeit“ beendet nicht die Rechtssubjektivität des Vereins und begründet auch keinen Liquidationszwang. Er verliert lediglich seinen Status als juristische Person und wird (identitätswahrend) zum neV (MüKoBGB § 73 Rn 7).
    Einfacher ausgedrückt:
    Der Verein kann – wie beim Verzicht auf die Eintragung – als nicht eingetragener Verein bestehen bleiben; eine Liquidation ist deshalb nicht erforderlich.( Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 20. Auflage 2016, Rn 404).

    Die Auflösung ist demgemäß zu beschließen, wenn der Verein nicht fortbestehen soll.
    § 394 FamFG ist nicht einschlägig.

    Die Frage der Auskehrung des Vermögens sollte mit dem Finanzamt geklärt werden.

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