§ 24 BauGB und § 2 GrdstVG bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen bzw Ausscheiden

  • Im Grundbuch sind landwirtschaftliche KG s eingetragen. Die Komanditisten und die phG haben ihre Gesellschaftsanteile auf einen phG übertragen und sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. Nun soll der verbliebene phG im Wege der Grundbuchberichtigung (Berichtigungsbewilligung und HR Anmeldungen) im Grundbuch eingetragen werden. Für die Übertragung werden Abfindungen gezahlt.
    Benötige ich hierfür eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung und die Genehmigung nach § 2 GrdstVG? Ausnahmetatbestände bzgl. der Größen liegen nicht vor.

  • Es handelt sich nicht um den Verkauf eines GRUNDSTÜCKS, somit liegt auch kein Vorkaufsfall nach dem BauGB vor. Die GB-Berichtigung (sic!) auf Grund von Gesellschafterwechseln in einer KG ist kein Fall nach dem GrdstVG. Allenfalls könnte man an eine analoge Anwendung des Abs. 2 Nr. 2 denken, aber dann würde "Übertragung an ein anderes Mitglied der Gemeinschaft/Gesellschaft" greifen. Also m.E. 2x nein.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    5 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (30. Juli 2020 um 16:15)

  • Du meinst sicher "somit liegt auch kein Vorkaufsfall nach dem BauGB vor.":D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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