Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe!
Folgender Sachverhalt: Haus der Betreuten wird verkauft, Verfahrenspfleger hat zugestimmt und es wurde genehmigt. Rechtskraft der Genehmigung ist noch nicht eingetreten.
Nun ruft der Betreuer an und teilt mit, dass beim Käufer wahrscheinlich die Finanzierung geplatzt ist und eine Rückabwicklung erfolgen wird.
Im Kaufvertrag ist eine Vormerkung nach § 883 BGB vereinbart und der Betreuer befürchtet, dass nach Eintragung dieser Auflassungsvormerkung, die Löschung schwierig wird (?) und will nun Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbeschluss einlegen und so den Eintrag verhindern. Die Betreute hat kein Geld mehr und das Haus muss dringend verkauft werden.
Es wurde aber antragsgemäß entschieden und eine geplatzte Finanzierung ist doch keine Begündung, oder sehe ich das falsch?
Der Kaufvertrag muss einfach rückabgewickelt werden, oder?
Viele Grüße
Mini One