Guten Morgen,
ich habe eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen. Die Erbengemeinschaft ist riesig und es hat fast zwei Jahre gedauert alle Erbscheine beisammen zu haben.
Bei einer Person wurde seinerseits jedoch ein Erbschein zum ausschließlichen Gebrauch zur Regelung der offenen Vermögensfragen beantragt und auch erteilt.
Kann ich diesen Erbschein für die GB-Berichtigung verwenden oder müssen die Erben die Erteilung eines unbeschränkten Erbscheins beantragen? Meine Recherche hat dazu leider nichts ergeben.
Oder kann die Nachlassabteilung eine unbeschränkte Ausfertigung ohne Antrag für das Grundbuchamt erteilen? Die Erbfolge ist ja keine andere.
Vielen Dank für eure Antworten