eingeschränkter Erbschein für GB-Berichtigung

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen. Die Erbengemeinschaft ist riesig und es hat fast zwei Jahre gedauert alle Erbscheine beisammen zu haben.

    Bei einer Person wurde seinerseits jedoch ein Erbschein zum ausschließlichen Gebrauch zur Regelung der offenen Vermögensfragen beantragt und auch erteilt.

    Kann ich diesen Erbschein für die GB-Berichtigung verwenden oder müssen die Erben die Erteilung eines unbeschränkten Erbscheins beantragen? Meine Recherche hat dazu leider nichts ergeben.
    Oder kann die Nachlassabteilung eine unbeschränkte Ausfertigung ohne Antrag für das Grundbuchamt erteilen? Die Erbfolge ist ja keine andere.

    Vielen Dank für eure Antworten

  • Es käme nur noch eine Mitteilung an das NLG zur Kostennacherhebung in Betracht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es käme nur noch eine Mitteilung an das NLG zur Kostennacherhebung in Betracht.

    Kann man vergessen, diese Pflicht und eine Möglichkeit zur Kostennacherhebung gibt es im GNotKG nicht mehr.

  • Es käme nur noch eine Mitteilung an das NLG zur Kostennacherhebung in Betracht.

    Kann man vergessen, diese Pflicht und eine Möglichkeit zur Kostennacherhebung gibt es im GNotKG nicht mehr.

    :(:mad:

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