Guten Morgen,
habe im Überprüfungsverfahren jetzt erstmals die Corona-Prämie von 1.500,00 Euro. Diese Beihilfe wurde vom Arbeitgeber steuer-/sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Gefunden habe ich dazu bisher allerdings nur, dass diese z.B. beim Sozialgeld/Arbeitslosengeld II lt. Verordnung nicht als Einkommen angerechnet werden darf.
BMF, Schreiben v. 9.4.2020, IV C 5 - S 2342/20/10009 :001