Hallo,
ich habe einen Fall mit einem Erblasser, der serbischer Staatsangehöriger war. Zuletzt wohnhaft war er in Deutschland und ist 2013 verstorben.
In Deutschland ist noch GB vorhanden. Beantragt wird die Erteilung des Erbscheines nach serbischem Recht.
Nach meiner Recherche gilt der Grundsatz der Nachlasseinheit.
Ist der Erbschein mit folgendem Inhalt ausreichend oder muss noch ggf. noch etwas aufgenommen werden?
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Erbschein
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in Anwensung des Rechts des Landes Serbien
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Erblasser ist beerbt worden von
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Ich hoffe jemand hat hier schon mehr Erfahrung und kann mir weiterhelfen.