Genehmigung zur Liquidation einer Kommanditeinlage bei bestellten Vereinsbetreuern

  • Freitag Nachmittag - Vertretungsfall - Eilt:

    Typisch für einen Freitag Nachmittag und Vertretung für einen erkrankten Kollegen:

    Ein bestellter Vereinsbetreuer beantragt die Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung zur Ausübung eines Sonderkündigungsrechts, das Ende der ersten Augustwoche ausläuft.

    Bei Bestellung eines Verfahrenspflegers, der sich in Bankgeschäften etwas auskennt, und der Unmöglichkeit der Erklärung eines Rechtsmittelverzichts durch die Betroffene wird die bestehende Frist nicht einzuhalten sein.


    Aber: Bedarf der Vereinsbetreuer überhaupt einer Genehmigung?

    Es handelt sich um eine Vermögensbeteiligung in Form eines sog. Schiffsfonds (bestehend aus 2 Kommanditgesellschaften).

    Fällt nicht die Kündigung der Fondsbeteiligung (aufgrund Sonderkündigungsrechts) nicht unte §§ 1908i, 1812 BGB (der Vereinsbetreuer ist befreit i.S. der §§ 1908i, 1857a BGB).

    Oder ist die Kündigung der Fondsbeteiligung i.S. von § 1908i, 1822 BGB einer Genehmigungspflicht unterworfen?

    Bislang wurde ich leider nicht -abschließend- fündig, tendiere aber aus dem Bauchgefühl heraus eher zur Genehmigungsfreiheit i.S. der §§ 1908i, 1812 BGB.

    Liege ich da richtig?

    :gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!