Guten Morgen,
eine Gemeinde ersucht um Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 58 Verwaltungsvollstreckungsgesetz im Rahmen des Verwaltungszwangsverfahren. Als Forderung werden Vollstreckungskosten aus einem Zwangsversteigerungsverfahren - hier Sachverständigenauslagen und öffentliche Bekanntmachungen - eines anderen AG geltend gemacht. Fällt diese Forderung überhaupt unter die Verwaltungsvollstreckung und kann die Gemeinde hier ein Ersuchen fertigen?
Weiterhin ist Schuldnerin eine GmbH, die z.Zt. geschäftsführerlos ist und die Insolvenz wurde jetzt im Mai 2020 gem. § 200 Inso beendet. Die Forderungen stammen aus einem Verfahren von 2017.