Zwangssicherungshypothek für Vollstreckungskosten ZVG Ersuchen

  • Guten Morgen,


    eine Gemeinde ersucht um Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 58 Verwaltungsvollstreckungsgesetz im Rahmen des Verwaltungszwangsverfahren. Als Forderung werden Vollstreckungskosten aus einem Zwangsversteigerungsverfahren - hier Sachverständigenauslagen und öffentliche Bekanntmachungen - eines anderen AG geltend gemacht. Fällt diese Forderung überhaupt unter die Verwaltungsvollstreckung und kann die Gemeinde hier ein Ersuchen fertigen?
    Weiterhin ist Schuldnerin eine GmbH, die z.Zt. geschäftsführerlos ist und die Insolvenz wurde jetzt im Mai 2020 gem. § 200 Inso beendet. Die Forderungen stammen aus einem Verfahren von 2017.

  • keiner eine Idee.
    Ich kann diese Auslagen nicht unter einen Fall von § 1,2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz unterbringen. Hierfür dürfte doch kein Leistungsbescheid vorliegen oder? Kann die Gemeinde dann wenn diese Kosten im ZVG Verfahren nicht gedeckt werden bzw. kein Zuschlag je erfolgt, aber fällig geworden sind, dann nachträglich nach dem ZVG-Verfahren in einem Leistungsbescheid einfordern?
    Insolvenz lief von 2015-2020. Kann ich nach Beendigung der Inssolvenz nicht nur vollstrecken, wenn eine neue Forderung vorliegt bzw. man Neugläubiger ist?

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