Rechtskräftige Flurbereinigung Eintragung AV

  • Hallo ,

    ich bräuchte mal euren Rat
    Beantragt ist die Eintragung einer AV. Bei diesem Grundstück ist die Flurbereinigung rechtskräftig geworden. ( Vor dem Antrag auf AV )
    Der Notar verweist in seiner Urkunde auf die Flurbereinigung und das neu entstandene Grundstück. Er will nun eine AV am alten Grundstück bezüglich dem sich aus dem Plan ergebenden neuen Grundstücks.

    Ich darf doch aber in diesem alten Grundbuch nichts mehr eintragen oder ? Das alte Flurstück existiert ja nicht mehr.

    schreib ich dem Notar jetzt er soll den Antrag zurücknehmen und dann wenn die Flurbereinigung vollzogen auf dem neuen Grundstück den Antrag stellen ? Oder geht so eine Eintragung doch ? :gruebel:


    vielen Dank für eure Hilfe

    Nic

  • Hallo,

    schau doch mal bei Schöner/Stöber RdNr. 4044.
    Mit Erlass der Ausführungsanordnung kann die Eintragung beim Einlageflurstück nicht mehr erfolgen. D.h. du musst zuerst die Flurbereinigung bzgl. des betroffenen Bestandes vollziehen und danach kannst du die Auflassungsvormerkung am Ersatzgrundstück eintragen (Schöner/Stöber RdNr. 4033, 4034)

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