Es ist ein Berufsbetreuer bestellt, weil die Kinder des Betreuten zerstritten sind.
Eine Tochter des Betreuten möchte jetzt Einsicht in die Betreuungsakten, da sie dem Berufsbetreuer Unregelmäßigkeiten vorwirft, z.B. soll er eine Steuererklärung nicht gemacht haben.
Der Betreute möchte aber keinesfalls, dass die Tochter die Betreuungsakten einsieht, da der Tochter der Inhalt der Betreuungsakten nichts angehe.
Kann der Betreute die Einsicht in die Betreuungsakten durch seine Tochter verbieten ?
Akteneinsicht Verbot durch Betreuten
-
-
Ist die Tochter Verfahrensbeteiligte?
-
Die Tochter hat kein Einsichtsrecht.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…etreuung+kinder
-
Nach Anordnung der Betreuung sind nur noch der Betroffene und der Betreuer Verfahrensbeteiligte. Wieso soll im weiteren Verfahren die Tochter Verfahrensbeteiligte sein? Wäre sie es, müssten ihr alle Beschlüsse mitgeteilt bzw. zugestellt werden.
-
vgl. zur Akteneinsicht auch:
http://www.betreuungsrecht.de/?s=Akteneinsichtvgl. auch Amtsgericht Spandau Az.: 5 XVII R 8800/13
LG Saarbrücken Beschluss vom 9.12.2008, 5 T 502/08
-
Es gilt §13 FamFG. Insoweit muss von einem Nichtverfahrensbeteiligten ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Vor einer Verfahrensbeteiligung von Angehörigen ist m.E. dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren. Bei Ablehnung der Verfahrensbeteiligung durch den Betroffenen ist durch beschwerdefähigen Beschluss über die Beteiligung bzw. über die,Ablehnung der Beteiligung zu entscheiden.
Akteneinsicht sollte erst nach Rechtskraft gewährt werden.
Der Betroffene muss in diesem Verfahren „nur“ verfahrensfähig sein.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!