Teilung Grundstück Erbbaurecht

  • Hallo zusammen,

    ich steh gerade auf dem Schlauch und brauche eure Hilfe.

    Im Grundbuch ist die Stadt A als Eigentümer des Flst. 4 eingetragen. Die Stadt beantragt mit Siegel und Unterschrift die Teilung des Grundstücks gemäß FN. Soweit kein Problem. Das Grundstück ist allerdings mit einem Gesamterbbaurecht (mit Flst. 5) belastet. Kann ich die Teilung ohne Mitwirkung des Erbbauberechtigten im Grundstücks- und im Erbbaugrundbuch vollziehen? :gruebel: Konnte leider nichts finden.

    Viele Grüße
    melanie

  • Ein Erbbaurecht ändert nichts an der Berechtigung zur Grundstücksteilung. Ein Gesamterbbaurecht ist unter Beachtung von § 6a GBO grundsätzlich möglich.

    Als Fundstellen kann ich Schöner/Stöber, Rn. 1695 und 1848 sowie MüKo/Heinemann, Rn. 40 ff. zu § 1 ErbbauRG (auch zu den Rechtsfolgen der Teilung) anbieten. Nach Erman/Grziwotz Rn. 10 zu § 1 ErbbauRG entsteht bei Teilung des Grundstücks ein Gesamterbbaurecht.

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