Teilungsversteigerung missbräuchlich?

  • Mutter und Sohn sind im Grundbuch zu je 1/2 eingetragen. Seit 2017 hat der Sohn bereits viermal die Teilungsversteigerung beantragt und bewilligt vor Beauftragung eines Sachverständigen jedes Mal die einstweilige Einstellung des Verfahrens. Fortsetzung erfolgt dann nicht. Den letzten Aufhebungsbeschluss habe ich erst letzte Woche erlassen. Heute liegt mir der neue (5.) Antrag auf Anordnung vor. Die Antragsgegenerin hat sich in der Vergangenheit leider gar nicht gerührt. Sehr ihr hier eine Möglichkeit für die (sofortige) Zurückweisung des Antrags?

  • wobei Rechtsmißbrauch ein recht schmaler Grad ist.

    Aufgrund der Historie würde ich dem Ast. darlegen lassen, welche Ziele er verfolgt, warum er in der Vergangenheit das Verfahren 4x zur Aufhebung gebracht hat und warum es diesmal anders werden sollte.

    Solltest du danach den Eindruck haben, dass er nicht das Ziel der Außeinandersetzung verfolgt, würde ich eine Zurückweisung in Betracht ziehen.

  • oder du ordnest an und machst danach einen Termin zur mündlichen Verhandlung nicht öffentlich (vor allem wenn du einen Antrag nach § 180 Abs. 2 ZVG hast) und lädst dafür nur beide Parteien (vgl. mit Vortermin § ZVG). Wenn der Sohn kommt, dann hätte ich mal genau nachgefragt, wo das Problem ist und was er mit der taktischen Spielerei bezweckt. Ggf. kann man Einigungsbereitschaften prüfen und schonmal darauf hinweisen, dass zukünftige Verfahrensweisen wie diese - Anordnung - Aufheben - Anordnen - Aufheben usw. - als Rechtsmissbrauch aufgefasst werden können, da es ihm anscheinend nicht um eine Auseinandersetzung geht. Er wird ja seine Gründe haben. Dann kannst du ggf. auch Rechtsaufklärung betreiben...

    Nummern hin oder her, in Ordnung fände ich das auch nicht...

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