Hallo zusammen!
Bei einer bestehenden WEG soll eine Teileigentumseinheit in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Neue Aufteilungspläne+Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen nicht vor. In den alten Plänen ist zu sehen, dass ein WC und ein Waschbecken enthalten sind, aber statt einer Küche nur ein als "Teeküche" bezeichneter Raum, in dem ein Waschbecken eingezeichnet ist, aber kein Herd o.ä.
Würde euch das reichen, um von Wohnqualität auszugehen und die Umwandlung eintragen?
LG Toni