Wohnqualität bei Umwandlung von TE in WE

  • Hallo zusammen!

    Bei einer bestehenden WEG soll eine Teileigentumseinheit in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Neue Aufteilungspläne+Abgeschlossenheitsbescheinigung liegen nicht vor. In den alten Plänen ist zu sehen, dass ein WC und ein Waschbecken enthalten sind, aber statt einer Küche nur ein als "Teeküche" bezeichneter Raum, in dem ein Waschbecken eingezeichnet ist, aber kein Herd o.ä.
    Würde euch das reichen, um von Wohnqualität auszugehen und die Umwandlung eintragen?

    LG Toni

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellungen von AB-Bescheinigungen vom 19.03.1974 (BAnz. Nr.58) sagt unter Ziffer 4:

    Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen; dazu gehören stets Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und WC.

    Ich würde daher eine geänderte AB fordern, in der das Bauamt die Abgeschlossenheit der Wohnung Nr..... bescheinigt.

  • Ich erlaube mir den vorsorglichen Hinweis, dass die Umwandlung die Zustimmung sämtlicher Sondereigentümer erfordern kann (siehe näher zB Schöner/Stöber, RN 2872d). Die Frage der Zustimmung von dinglichen Berechtigten wird in diesem Zusammenhang unterschiedlich beurteilt.

  • Danke für eure Antworten! Ich hab die Abgeschlossenheitsbescheinigung nun nachgefordert.
    Ich hatte halt überlegt, ob man in so eine Teeküche nicht einfach einen Herd reinstellen kann, und dann wird aus der Teeküche ja eine Küche.
    Kai: Danke für den Hinweis, die Zustimmung brauche ich sowieso für die weiteren beantragten Änderungen, daher muss ich mir in diesem Fall um Meinungsstreite keine Gedanken machen.

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