Pfüb-Antrag durch einen Mitgläubiger

  • Mich würden eure Meinungen zu diesem Fall interessieren:

    Zahlungsurteil eines LG ergangen zu Gunsten von Eheleuten: "Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger .... 20.000,- EUR nebst Zinsen... zu zahlen." (Zahl ausgedacht)

    Weshalb keine Berechtigung als Gesamtgläubiger ausgesprochen wurde, kann ich anhand des Urteils nicht nachvollziehen.


    Pfüb-Antrag mit Vertretung durch einen RA liegt vor, aber:

    Antragsteller ist nur einer der Ehepartner. Pfändung soll wegen der vollen 20.000,- € (zuzüglich Zinsen) erfolgen.

    Dürfte nicht jeder der Ehepartner nur die Leistung an alle fordern (§ 432 BGB)? :confused: Ob und wie müsste im Rahmen eines Pfüb sichergestellt werden, dass nicht nur einer der Ehepartner vollstreckt und sich den Erlös allein einsteckt?:gruebel:

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